Umsatzsteuerzahlung noch in diesem Jahr zahlenUmsatzsteuerzahlung noch in diesem Jahr zahlen

Datum: 13.11. 2008 17:06 
Umsatzsteuer, die bis zum 10.1. für das abgelaufende Jahr gezahlt wird, gilt nach einem neuen BMF-Schreiben (Schreiben des Bundesfinanzministers)vom 10.11.2008 als im alten Jahr abgeflossen und ist entsprechend bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG im alten Jahr als Betriebsausgabe abzugsfähig.
Diese Vorgehensweise ist nunmehr zwingend vom BMF vorgeschrieben.

Beispiel: Sie zahlen USt-Vorauszahlungen für November 2008 bei Dauerfristverlängerung am 8.1.09. Die Zahlung ist Betriebsausgabe 2008.Bisher wurde sie erst im neuen Jahr als Betriebsausgabe erfasst.

Problem: Viele Steuerbürger haben dem Finanzamt Einzugsermächtigung gegeben, so dass die Abbuchung meist erst am 11. oder 12.1. erfolgt. Damit ist die Bedingung = Zahlung in den ersten 10 Tagen nicht erfüllt.

Gestaltungstipp: Einzugsvermächtigung für November mit Versenden der UStVA widerrufen und bis spätestens 9.1.09 die Umsatzsteuer für November und Dezember 2008 - ggf. geschätzt - selbst überweisen.

Achtung: Die Einzugsermächtigung kann auch für einen Monat ausgesetzt werden. Nutzen Sie diese Möglichkeit, wenn es sich für Sie lohnt.
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