NLP-Kurse - Seminargebühren abzugsfähigNLP-Kurse - Seminargebühren abzugsfähig

Datum: 02.11. 2008 12:12 
Gebühren für NLP-Kurse (NLP = Neuro-Linguistisches Programmieren) wurden von den Finanzämtern immer wieder als privat veranlasst und damit als steuerlich nicht abzugsfähig angesehen. Der Bundesfinanzhof hat nunmehr die Voraussetungen umrissen, bei denen die Gebühren Werbungskosten oder Betriebsausgaben sein können.

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