NLP-Kurse - Seminargebühren abzugsfähigNLP-Kurse - Seminargebühren abzugsfähig

Datum: 02.11. 2008 12:11 
Gebühren für NLP-Kurse (NLP = Neuro-Linguistisches Programmieren) wurden von den Finanzämtern immer wieder als privat veranlasst und damit als steuerlich nicht abzugsfähig angesehen. Der Bundesfinanzhof hat nunmehr die Voraussetungen umrissen, bei denen die Gebühren Werbungskosten oder Betriebsausgaben sein können.

Die berufliche Veranlassung von Aufwendungen für Kurse zum Neuro-Linguistischen Programmieren (NLP-Kurse) zur Verbesserung der Kommunikationsfähigkeit wird insbesondere dadurch indiziert, dass die Kurse von einem berufsmäßigen Veranstalter durchgeführt werden, ein homogener Teilnehmerkreis vorliegt und der Erwerb der Kenntnisse und Fähigkeiten auf eine anschließende Verwendung in der beruflichen Tätigkeit angelegt ist.

Private Anwendungsmöglichkeiten der in den NLP-Kursen vermittelten Lehrinhalte sind unbeachtlich, wenn sie sich als bloße Folge zwangsläufig und untrennbar aus den im beruflichen Interesse gewonnenen Kenntnissen und Fähigkeiten ergeben.

Ein homogener Teilnehmerkreis liegt auch dann vor, wenn die Teilnehmer zwar unterschiedlichen Berufsgruppen angehören, aber aufgrund der Art ihrer beruflichen Tätigkeit gleichgerichtete fachliche Interessen haben.

BFH, Urteil vom 28.08.2008, VI R 44/04, Steuern Aktuell v. 30.10.08
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