GmbH-Geschäftsführer und FirmenwagenGmbH-Geschäftsführer und Firmenwagen

Datum: 21.05. 2008 18:29 
Wer als GmbH-Gesellschaftergeschäftsführer einen Firmenwagen fährt und gleichzeitig Privatfahrten ausgeschlossen hat, sollte unbedingt ein Fahrtenbuch führen, um machzuweisen, dass er den Wagen tatsächlich nur beruflich genutzt hat. Geschieht dies nicht, so wird das Finanzamt einen Verkehrswert als Privatanteil schätzen und hierauf Steuern erheben (BFH, I R 8/06).

Wichtig: Die 1%-Regelung, nach der der Privatanteil im allgemeinen versteuert wird, kommt immer dann nicht zum Ansatz, wenn eine Privatnutzung ausgeschlossen wird. Nur ein sauber geführtes Fahrtenbuch rettet vor ungerechtfertigten Steuern.
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