» Willkommen bei der IT-Steuerberatung Jasper
Leiten Sie ein Unternehmen im IT-Bereich? Oder sind Sie Existenzgründer oder schon freiberuflich in der IT-Branche tätig? Wir erledigen alle anfallenden Arbeiten für Sie. Die Steuerkanzlei Jasper hat sich auf die Bedürfnisse und Gegebenheiten des gesamten IT-Bereichs spezialisiert und bietet sich besonders als Partner für Ihre steuerlichen und unternehmenstechnischen Fragen und Aufgaben an.
Wichtig ist uns, dass Sie nur so viel Steuern zahlen, wie es die Steuergesetze wirklich vorsehen. Und das ist wirklich genug! Das heißt: Wir legen unser Schwergewicht auf steuergestaltende Möglichkeiten, damit Sie nicht unnötig belastet werden.
Aktuelle News zum Thema Steuern:
« Umsatzsteuerzahlung noch in diesem Jahr zahlen
Umsatzsteuer, die bis zum 10.1. für das abgelaufende Jahr gezahlt wird, gilt nach einem neuen BMF-Schreiben (Schreiben des Bundesfinanzministers)vom 10.11.2008 als im alten Jahr abgeflossen und ist entsprechend bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG im alten Jahr als Betriebsausgabe abzugsfähig.
Diese Vorgehensweise ist nunmehr zwingend vom BMF vorgeschrieben.
Beispiel: Sie zahlen USt-Vorauszahlungen für November 2008 bei Dauerfristverlängerung am 8.1.09. Die Zahlung ist Betriebsausgabe 2008.Bisher wurde sie erst im neuen Jahr als Betriebsausgabe erfasst.
Problem: Viele Steuerbürger haben dem Finanzamt Einzugsermächtigung gegeben, so dass die Abbuchung meist erst am 11. oder 12.1. erfolgt. Damit ist die Bedingung = Zahlung in den ersten 10 Tagen nicht erfüllt.
Gestaltungstipp: Einzugsvermächtigung für November mit Versenden der UStVA widerrufen und bis spätestens 9.1.09 die Umsatzsteuer für November und Dezember 2008 - ggf. geschätzt - selbst überweisen.
Achtung: Die Einzugsermächtigung kann auch für einen Monat ausgesetzt werden. Nutzen Sie diese Möglichkeit, wenn es sich für Sie lohnt.
« Checkliste Steuern sparen
Voraussetzung für das Steuernsparen ist Information. Uninformierte verschenken bares Geld. Um Ihnen die Informationsbeschaffung zu erleichtern, haben wir eine Checkliste des Steuern sparens erstellt. Sie wird ständig fortgeschrieben. Hier finden Sie die wichtigsten steuermindernden Möglichkeiten. Nutzen Sie sie und sprechen Sie uns an, wenn Sie weiteren Informationsbedarf haben. Gern geben wir kompetente Auskunft.
Hier geht es zur Checkliste....
« NLP-Kurse - Seminargebühren abzugsfähig
Gebühren für NLP-Kurse (NLP = Neuro-Linguistisches Programmieren) wurden von den Finanzämtern immer wieder als privat veranlasst und damit als steuerlich nicht abzugsfähig angesehen. Der Bundesfinanzhof hat nunmehr die Voraussetungen umrissen, bei denen die Gebühren Werbungskosten oder Betriebsausgaben sein können.
Lesen Sie hier mehr....
Sie sind nicht angemeldet! | |
Bleiben Sie informiert und bestellen Sie unseren kostenlosen Newsletter!
Jetzt abonnieren!